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Sicheres und hygienisches Arbeiten mit Backwaren.
Bei der Arbeit mit Backwaren ist Sauberkeit und Schutz sehr wichtig. Unsere Arbeitskleidung für die Lebensmittelindustrie und -logistik ist darauf ausgelegt, Ihre Sicherheit zu gewährleisten und Sie als auch die Lebensmittel vor gesundheitsgefährdenden Stoffen zu schützen. Auch das richtige Zubehör ist bei der traditionellen und industriellen Backwarenfertigung wichtig. Hier achten wir auf detektierbare Klemmbretter, Eimer als auch Messer oder Stifte.
Arbeit mit Backwaren
Der Beruf des/ der Bäcker/in ist sehr vielfältig: von der Herstellung von Backwaren über die Entwicklung des Rezeptes bis hin zur fertigen Ware im Verkaufsraum. Man stell Teige her, bedient Arbeitsgeräte, entwirft Dessert, kennt Sicherheit- und Hygienebestimmungen und weiß, wie ein Brötchen schmecken muss.
Die typische Berufsbekleidung in einer Bäckerei hat die Farbe Weiß. Zu dieser Berufsbekleidung gehören Hemd, Hose und Schürze. Bäcker tragen auch oft eine weiße Mütze, damit keine Haare in die Backwaren gelangen können. Auch das Verkaufspersonals hat oft Arbeitskleidung zu tragen.Die Bekleidung in der Branche der Backwaren ist der Kochbekleidung ähnlich.
Bei der Arbeit mit Backwaren ist Hygiene oberstes Gebot.
HACCP-Kleidung
Hygiene ist im Umgang mit Lebensmitteln oberstes Gebot. Betriebe, die Lebensmittel verarbeiten oder produzieren, sind dazu verpflichtet, nach einem strengen HACCP-Konzept zu arbeiten. HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Points) steht für ein Hygiene-Kontrollsystem. Dieses hilft dabei, die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten. Wer auf HACCP-Kleidung nach DIN 10524 setzt, ist bei der Einhaltung strenger Hygiene Anforderungen an Berufskleidung in Betrieben der Lebensmittelbranche auf der sicheren Seite. HACCP-Kleidung ist von ihrer Beschaffenheit, sowie Design speziell gefertigt, um Lebensmittelverunreinigungen zu vermeiden. Fortdress bietet moderne und zertifizierte HACCP-Kleidung für verschiedene Anforderungen.
Ist HACCP-Kleidung bei der Arbeit mit Backwaren verpflichtend?
Durch die am 1. Januar 2006 in Kraft getretene EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene ist für jeden, der Lebensmittel behandelt oder in den Verkehr bringt, die Einrichtung eines HACCP-Konzeptes Pflicht. Jeder Lebensmittelunternehmer - auch Gastwirte - muss durch Dokumente und Aufzeichnungen das betriebliche HACCP-Konzept nachweisen können.
Der Unternehmer hat dabei sicherzustellen, dass die Dokumente jederzeit auf dem neusten Stand sind. Er hat gegenüber der zuständigen Behörde nachzuweisen, dass er diese Anforderungen erfüllt. In der Praxis bedeutet dies, dass der Lebensmittelunternehmer dem Lebensmittelkontrolleur die Aufzeichnungen vorlegen muss.
EN 342
Die Europäische Norm EN 342 legt die Anforderungen und die Prüfverfahren für die Gebrauchseigenschaften von Kleidungssystemen (zweiteilige Anzüge oder einteilige Anzüge) zum Schutz gegen die Auswirkungen von kalten Umgebungen mit Temperaturen von weniger oder gleich -5 Grad Celsius fest. Diese Effekte umfassen nicht nur niedrige Lufttemperaturen, sondern auch Luftfeuchte und Windgeschwindigkeit.
DIN EN ISO 13688
Die internationale Norm DIN EN ISO 13688 legt die allgemeinen Anforderungen an Schutzkleidung fest. Diese Anforderungen beziehen sich auf die Ergonomie, Unschädlichkeit, Alterung, Größenbezeichnung und die Verträglichkeit von Schutzkleidung. Zusätzlich schreibt sie vor, dass Bekleidungshersteller dem Kleidungsstück eine Informationsbroschüre beifügen müssen. Die DIN EN ISO 13688 ist die Grundnorm für Schutzkleidung, die jedes Kleidungsstück erfüllen muss.
DIN EN 14058
Die DIN EN 14058 ist eine Norm zum Schutz vor Kälte. Diese Norm legt die Anforderungen für Bekleidung zum Schutz vor kühlen Umgebungen fest. Diese Kleidung schützt bei einer Temperatur bis zu -5 Grad Celsius, wobei der Wert lediglich als Anhaltspunkt zu verstehen ist. Je nach körperlicher Beanspruchung, zusätzlicher getragener Kleidung, Windgeschwindigkeiten, Nässe, Feuchtigkeit etc. kann der Wert variieren.
Die Kälteschutznorm EN 14058 wird oftmals auch mit weiteren Normen, wie der EN ISO 20471 Warnschutz-Norm oder der DIN EN 343 Norm für Regenbekleidung kombiniert.
EN ISO 20471
Die NORM EN 20471 legt die Anforderungen an hochsichtbare Warnkleidung fest, um die Sichtbarkeit des Trägers zu gewährleisten. Die Warnkleidung soll sicherstellen, dass der Träger bei allen Lichtverhältnissen, bei Tageslicht und bei Scheinwerferbeleuchtung in der Dunkelheit, schnellstmöglich wahrgenommen werden kann.
In der DIN EN ISO 20471 werden drei Klassen unterteilt:
- Klasse 1: zugelassen auf Straßen, auf denen bis zu 30 km/h gefahren wird. Diese Schutzstufe bietet geringen Schutz, sodass sie in Deutschland nur in Kombination verwendet wird.
- Klasse 2: zugelassen auf Straßen, auf denen bis zu 60 km/h gefahren wird und mit noch auszureichenden Sichtverhältnissen sowie geringer Verkehrsbelastung
- Klasse 3: zugelassen auf Straßen, auf denen mehr als 60 km/h gefahren wird, bei schlechten Sichtverhältnissen sowie starker Verkehrsbelastung.
EN ISO 20345
Die Norm EN ISO 20345 legt sowohl Grundanforderungen als auch Zusatzanforderungen an Sicherheitsschuhe für den gewerblichen Gebrauch fest. Schuhe nach EN ISO 20345 sollen den Träger vor Stoßen, Einklemmen, herabfallenden oder herunterholenden Gegenständen, vor dem Hineintreten in spitze oder scharfe Gegenstände. Hitze oder Kälte und gegen heißte Stoffe schützen.
Beispiele für die in der Norm EN ISO 20345 behandelten Aspekte sind die Behandlung mechanischer Risiken, der Rutschhemmung, thermischer Risiken und ergonomischer Merkmale. Ergänzende, auf einzelne Tätigkeiten bezogene Normen behandeln Risiken beispielsweise in Bezug auf elektrisch isolierende Schuhe, Schuhe zum Schutz gegen Chemikalien und weitere.
In EN ISO 20345 beschriebene Grundanforderungen sind unter anderem:
- Höhe des Schuboberteils
- Fersenbereich bei Stiefeln
- Mindestlänge, Druck- und Stoßeinwirkungswiderstand der Zehenkappe
- Wasserdampfdurchlässigkeit und Wasserdamfzahl des Obermaterials
- Laufsohlendicke und Abtriebwiderstand der Laufsohle
Sicherheitsschuhe sind je nach erfüllten Anforderungen in verschiedene Schutzklassen eingeteilt. Die der Schutzklasse SB zugehörigen Sicherheitsschuhe erfüllen die Mindestanforderungen nach EN ISO 20345. Sicherheitsschuhe mit weiteren Zusatzanforderungen sind je nach Eigenschaften in die Schutzklassen S1 bis S5 eingeteilt.
Sicherheitsklassen
Sicherheitsschuhe werden in zwei Klassen klassifiziert.
- Klasse I (SB, S1, S2, S3): Schuhe aus Leder oder anderen Materialien, mit Ausnahme von Vollgummi- oder Gesamtpolymerschuhen.
- Klasse II (SB, S4, S5): Vollgummischuhe (d.h. im Ganzen vulkanisierte Schuhe) oder Gesamtpolymerschuhe (d.h. im Ganzen geformte Schuhe)
Wenn Sie einen Arbeitsschuh haben, der nur die Grundanforderungen erfüllt, haben Sie einen SB-Sicherheitsschuh. Nur in dieser Sicherheitskategorie SB kann der Fersenbereich geöffnet sein. Wenn der Sicherheitsschuh weitere Zusatzanforderungen erfüllt, wird er in verschiedene Sicherheitsklassen eingestuft. S1, S2, S3, S4 & S5).