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Arbeitskleidung
Zu der Arbeitskleidung zählen im engeren Sinne alle Kleidungsstücke, die von den Beschäftigten zur Schonung der eigenen Kleidung im Rahmen der durchzuführenden Arbeit getragen werden muss.
Mangels gesetzlicher Regelungen sind nicht bestimmte Kleidungsstücke als Arbeitskleidung vorgeschrieben. Jeder einzelne Arbeitnehmer entscheidet selbst, bestimmte Kleidungsstücke bei der Arbeit zu tragen.
Wer trägt die Kosten der Arbeitskleidung?
Die Kosten für die Anschaffung und Reinigung der Arbeitskleidung trägt der Arbeitnehmer, es sei denn, der Arbeitgeber hat sich zur Übernahme der Kosten aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einem einschlägigen Tarifvertrag verpflichtet.
Zur Arbeitskleidung gehört auch noch die Berufskleidung, Dienstkleidung und Schutzkleidung.
- Berufskleidung ist Kleidung, die für bestimmte Berufe üblich ist oder aufgrund der Art der Arbeit zweckmäßig ist (z.B. Anzug bei einem Bankangestellten). Soweit keine andere Vereinbarung besteht, hat der Mitarbeiter die Kosten für die Anschaffung und Reinigung der Berufskleidung zu tragen.
- Dienstkleidung ist Kleidung, die aufgrund eines dienstlichen Interesses zur besonderen Kennzeichnung während der Arbeit getragen werden muss (z.B. Uniformen). Die Pflicht zum Tragen einer Dienstkleidung ist in zahlreichen Tarifverträgen geregelt und kann sich auch aus Unfallverhütungsvorschriften und Betriebsvereinbarungen ergeben. Sofern eine derartige rechtliche Bestimmung existiert, ist dort in der Regel auch die Kostenfrage geklärt. Ist die Kostentragung nicht geregelt und gibt es keine arbeitsvertragliche Regelung, so ist die Kostentragung im Einzelfall nach den Grundsätzen von Treu und Glauben unter Berücksichtigung der arbeitgeberseitigen Fürsorgepflicht zu entscheiden. Dabei sind einerseits das Verhältnis zwischen Höhe der Kosten und Entgelt des Arbeitnehmers und andererseits die Möglichkeiten der privaten Benutzung der Dienstkleidung maßgeblich.
Nicht zur Arbeitskleidung gehören hingegen persönliche Schutzausrüstungen.
Ist Arbeitskleidung Schutzkleidung?
Bei Arbeitskleidung wird im Gegensatz zur Schutzkleidung keine spezielle Schutzwirkung ausgelobt. Die Kleidung wird getragen, um Verschmutzungen etc. fern zu halten.Norm DIN EN 14404
Die europäische Norm DIN EN 14404 legt die Anforderungen an „Knieschützer für Arbeiten in kniender Haltung“ fest.Die zertifizierten Kniekissen zeichnen sich durch ihr stichfestes, unschädliches und wasserdichtes Material aus. Knien ist eine unnatürliche Arbeitshaltung. Ohne Knieschützer können unmittelbare Verletzungen durch harte Oberflächen, kleine Steine und ähnliche Gegenstände, die auf dem Untergrund liegen, auftreten. Der Knieschutz soll die auftretenden Kräfte gleichmäßig verteilen und Verletzungen oder Schäden durch harte Gegenstände auf dem Boden verhindern.