Kopfschutz für sicheres Arbeiten.
Kopfschutz von der Mütze, über Kälteschutz-Hauben bis zum Schutzhelm: Wo hart und unter kalten Bedingungen gearbeitet wird, ist ein guter Kopfschutz von enormer Wichtigkeit. Wir bieten optimalen Kopfschutz für Tiefkühl-, Frische- und Logistikbereiche für sicheres Arbeiten im Lager oder Fuhrpark.
Kopfschutz bei der Arbeit
In einigen Berufen ist es wichtig, einen geeigneten Kopfschutz zu tragen. Es gibt viele Arbeiten bei denen man sich den Kopf verletzten kann. Die persönliche Schutzausrüstung für den Kopf ist vom Unternehmer nach vorangegangener Gefährdungsbeurteilung unter Beachtung der Vorschriften und Gesetzte - DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention", Arbeitsschutzgesetz, PSA-Benutzungsverordnung - auszuwählen und den Beschäftigten zur Verfügung zu stellen.
Bei welchen Arbeiten muss ein Kopfschutz getragen werden?
Nicht nur bei Arbeiten auf der Baustelle, mit großen Geräten, flüssigem Metall oder beim Sprengen muss ein Schutzhelm getragen werden. Auch im Logistikbereich ist der richtige Kopfschutz besonders wichtig. Eine Kälteschutzhaube, eine Kappe oder eine Srickmütze schützen den Arbeiter vor möglichen Gefahren, wie auch Kälte, denen er bei der Arbeit ausgesetzt ist.
Normale Schutzhelme schützen gegen Verletzungen am Kopf. Sie schützen bei der Arbeit mit Strom oder bei Arbeiten mit flüssigem Metall. Für den Schutz vor harten Gegenständen, an denen man sich stoßen könnte helfen Anstoß-Kappen.
Sturmhauben, Mützen und Kälteschutzhauben werden in Bereichen eingesetzt, in denen die Gefahr vor starker Kälte besteht.
Ist das Tragen von Kopfschutz verpflichtend?
Die Verpflichtung der Arbeitnehmer zur Benutzung des zur Verfügung gestellten Kopfschutzes ergibt sich aus § 30 "Benutzung" der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Demzufolge haben die Arbeitnehmer die persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu benutzen, regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen und festgestellte Mängel dem Unternehmer unverzüglich zu melden.
DIN EN 397
Die in der DIN EN 397 festgelegten Grundanforderungen für Schutzhelme sind Stoßdämpfung, Durchdringungsfestigkeit, Kinnriemenbefestigung und Brennverhalten. Sie schützen den Träger vor herabfallenden Gegenständen und mechanischen Stößen und bewahren den Träger so vor den möglichen Konsequenzen. Ebenso umfasst die Norm EN 397 den Schutz vor einer seitlichen Verformung des Helms. Der Schutzhelm soll bei sehr niedrigen Temperaturen schützen (bis zu -20/ -30 Grad Celsius) und auch bei sehr hohen Temperaturen (bis 150 Grad Celsius). Nach EN 397 müssen Schutzhelme gekennzeichnet sein. Die Norm muss auf dem Helm stehen, ebenso wie der Name und das Zeichen des Herstellers, das Jahr und Quartal der Herstellung, der Helmtyp, die Größe und der Größenbereich (der Kopfumfang in cm) sowie ein Kurzzeichen des Helmmaterials. Zudem muss der Helm mit anderem Zubehör (Gehörschutz, Sichtschutz oder ähnlichem) kombinierbar sein.