PSA
Anwendungsbereich:
Unter persönlicher Schutzausrüstung fallen spezielle Schutzkleidung und -geräte, die zum Selbstschutz der Nutzer bei gesundheitsgefährdenden Tätigkeiten verwendet werden.
Sie finden Verwendung im gesamten gewerblichen Bereich, im Gesundheitswesen und bei hoheitlichen Organisationen (z.B. Polizei, Feuerwehr oder militärische Organisationen).
Speziell harmonisierte Normen, die von der Europäischen Kommission veröffentlicht werden, legen spezifische Anforderungen für die jeweiligen Produkte fest.
Kategorien:Die PSA-Verordnung teilt Persönliche Schutzausrüstung in drei Risikokategorien ein, die den Grad der Gefährdung widerspiegeln.
- Kategorie I: Geringfügige Risiken (z. B. Schutzbrillen oder Schutzhandschuhe)
- Kategorie II: Mittlere Risiken (z. B. Helme oder Schutzkleidung gegen Schnitte)
- Kategorie III: Hohe Risiken (PSA, die vor lebensbedrohlichen Gefahren schützt, wie z. B. Atemschutzgeräte)
Je höher die Kategorie, desto komplexer werden die Konformitätsbewertungsverfahren, die der Hersteller durchführen muss.
Für Produkte der Kategorie II ist eine EU-Baumusterprüfung durch eine notifizierte Stelle erforderlich. Bei PSA der Kategorie III, aufgrund des höheren Risikos, muss sowohl die EU-Baumusterprüfung als auch die Überwachung von einer notifizierten Stelle durchgeführt werden.
Nur wenn eine EU-Baumusterprüfbescheinigung vorliegt, ist der Hersteller berechtigt und verpflichtet, die CE-Kennzeichnung auf seinem Produkt anzubringen. Bei PSA der Kategorie III wird dem CE-Zeichen zudem die Registrierungsnummer der notifizierten Stelle hinzugefügt, die die laufende Fertigung des Herstellers überwacht.