DGUV 112-191
Anwendungsbereiche: Die DGUV 112-191 betrifft Arbeitnehmer in verschiedenen Branchen, die Sicherheitsschuhe, Knieschutz oder orthopädische Einlagen benötigen. Hierzu zählen unter anderem Tätigkeiten im Baugewerbe, in der Industrie, im Gesundheitswesen und anderen Berufsfeldern, in denen Fußschutz und orthopädische Unterstützung unverzichtbar sind.
Diese Regel enthält Richtlinien für:
- Die korrekte Auswahl und Verwendung von Sicherheitsschuhen entsprechend den spezifischen Anforderungen des Arbeitsumfelds.
- Den Einsatz von Knieschutz, um die Gesundheit der Kniegelenke bei Tätigkeiten, die eine Kniebelastung mit sich bringen, zu schützen.
- Die Integration orthopädischer Einlagen in Sicherheitsschuhen, um individuelle Fußgesundheit und Komfort zu gewährleisten.
Orthopädische Einlagen und Schuhe: Die DGUV 112-191 berücksichtigt die Bedürfnisse von Arbeitnehmern, die aufgrund orthopädischer Anforderungen individuell angepasste Einlagen benötigen. Sie legt Richtlinien für die korrekte Einbindung dieser Einlagen in Sicherheitsschuhen fest, um sowohl orthopädische Bedürfnisse als auch die Schutzfunktionen der Schuhe zu erfüllen.
Wichtigkeit der Regel: Die DGUV 112-191 spielt eine zentrale Rolle bei der Sicherung der Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern. Sie trägt dazu bei, dass Arbeitnehmer in sicherheitsrelevanten Berufen angemessenen Fußschutz, Knieschutz und orthopädische Versorgung erhalten, um potenzielle Verletzungen zu minimieren und den Komfort am Arbeitsplatz zu fördern.
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