Hygienebekleidung für Sauberkeit & Sicherheit bei der Arbeit.
In der Lebensmittelindustrie und -logistik bietet Hygienebekleidung sicheren Schutz. Sie verhindert den Kontakt mit Bakterien, Viren und anderen Verschmutzungen und schützt auch sensibles Arbeitsmaterial vor Verunreinigungen. Hygienebekleidung reduziert die Übertragung von Keimen und Krankheitserregern. Die Hygienebekleidung entspricht verschiedenen Normen und gewährleistet so die Einhaltung hygienischer Vorgaben. Es wir unterschieden in Einwegbekleidung und Kleidung, die dem mehrfachen Gebrauch dient.
Wofür Hygienebekleidung?
In vielen Arbeitsbereichen müssen strikte Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Vor allem in der Lebensmittelindustrie muss bei der Arbeit spezielle Hygienebekleidung getragen werden, um Verunreinigungen der Nahrungsmittel vorzubeugen. Schützende Berufskleidung ist unerlässlich, damit sich Keime und Krankheitserreger nicht ausbreiten.
Gibt es Vorschriften im Bereich Hygienebekleidung?
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene muss Arbeitskleidung in Lebensmittelbetrieben aus Verbraucherschutzgründen hygienisch einwandfrei und sauber sein. Dies ist in der Norm DIN 10524 "Lebensmittelhygiene - Arbeitskleidung in Lebensmittelbetrieben" festgelegt. Neben den hygienischen Anforderungen an Arbeitsbekleidung gibt die Norm auch Hinweise für deren Auswahl, Handhabung und Reinigung.
DIN 10524
Die DIN 10524 regelt verbindlich die Hygiene-Anforderungen an Bekleidung im Lebensmittelbereich. Die richtige Einstufung in der Risikoklassen ist wichtig. Dies richtet sich nach den unterschiedlichen Tätigkeiten im Betrieb. Es werden drei Risikoklassen unterschieden:
- Geringes Hygienerisiko (RK1)
Werden Lebensmittel durch Verpackungen hinreichend geschützt oder in einer weiteren Stufe vom Hersteller oder dem Verbraucher weiter verarbeitet, so liegt nur ein geringes Hygienerisiko vor (Umgang mit nicht leicht verderblichen Lebensmitteln oder Zutaten). In diesem Fall kann die Schutzfunktion der Arbeitsbekleidung dem Lebensmittel gegenüber gering sein.
- Hohes Hygienerisiko (RK2)
Wir mit unverpackten, leicht verderblichen Lebensmitteln oder Zutaten umgegangen und liegt ein hohes Hygienerisiko vor, so muss die Schutzfunktion hoch sein, insbesondere dann, wenn die Lebensmittel nicht weiter verarbeitet werden und sich Mikroorganismen darin oder daran vermehren können (z.B. bei der Abgabe unverpackter Lebensmittel).
- Höchstes Hygienerisiko (RK3)
Vom höchsten Hygienerisiko wird gesprochen, wenn mit unverpackten verzehrfähigen, sehr leicht verderblichen Lebensmitteln umgegangen wird. In diesem Fall muss eine sehr hohe Schutzfunktion sichergestellt sein, da die Lebensmittel technologisch nicht stabilisiert werden und Mikroorganismen einschließlich Krankheitserreger sicher vermehren können.
Wie muss die Hygienebekleidung aussehen?
Die Hygienebekleidung muss nicht nur sauber sondern auch bequem sein. Der Oberstoff der Bekleidung sollte so beschaffen sein, dass er eine ausreichende Barriere für Keime darstellt. In hygienisch sensiblen Bereichen (RK2 und RK3) müssen vorzugsweise helle Farben zum Einsatz kommen. Am besten weiß oder hellblau. Bei dunklen Farben muss gewährleistet sein, dass auf ihnen Verschmutzungen visuell erkennbar sind. Die Schuhe müssen den Anforderungen der Berufsgenossenschaft entsprechen und eine rutschfeste Sohle haben. In den Risikoklassen 2 und 3 dürfen keine Taschen an der Bekleidung sein. Aufgrund der Gefahr möglicher Fremdkörperbeeinträchtigungen der Lebensmittel sollten außen angebrachte Knöpfe vermieden werden. Eine verdeckte Druckknopfleiste zum Verschließen der Kleidung ist geeignet. Empfehlenswert sind länger Ärmel, kurze Ärmel sind jedoch ebenfalls möglich.
Wann muss Einweg-Bekleidung getragen werden?
Einwegbekleidung ist dann verpflichtend, wenn die Einhaltung hoher Hygienestandards vorgeschrieben ist. Die Bekleidung schützt nicht nur den Träger, sondern auch das Umfeld und die Produkte vor Verunreinigungen jeglicher Art. Einweg-Bekleidung wird daher nicht nur dem Arbeiter bereitgestellt sondern auch Besuchern. Entsprechende Vorschriften liegen vor allem in folgenden Bereichen vor:
- Gesundheitssektor (Kliniken, Arztpraxen, Pflegedienste)
- Lebensmittelindustrie und Gastronomie
- Labore und Reinräume.